Woher kommen Steuern und was sind sie überhaupt?
Oh weh, welch Chaos... Auf diesen Seiten werden wir versuchen, etwas Licht in die Sache und Ordnung in die große Welt der Steuergelder zu bringen.
► Steuern etymologisch ◄
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Unser Begriff der Steuern kommt eigentlich aus dem Althochdeutschen. Dort bedeutet stiura zunächst Stütze, Hilfe. Der Begriff hatte also früher gar nichts mit "steuern" zu tun, auch wenn heutige Steuern sicher eine Steuerfunktion haben (dazu später mehr). Sollten Sie jetzt von diesem Absatz einen Knoten in der Zunge haben, können wir Sie beruhigen: Die Wortwahl wird noch vielfältiger.
► Steuern rechtlich ◄
Da es hier um ein justizrelevantes Thema geht, darf eine rechtliche Erklärung des Begriffes natürlich nicht fehlen.
Der Gesetzgeber sagt: Steuern sind Geldleistungen, die keine Gegenleistung für besondere Leistungen darstellen und von Bund, Ländern oder Gemeinden sind. Ihr Ziel sind Einnahmen und betreffen alle, die unter das jeweilige Gesetz fallen. Im Übrigen fallen auch Zölle u.ä. unter den Begriff Steuern.
Das Steuerrecht...
...ist ein Spezialgebiet des öffentlichen Rechts. Es regelt zunächst die Festsetzung der konkreten Steuergesetze und schließlich auch deren Durchführung, die Steuererhebung. Und schon kann man wieder in zwei Gebiete differenzieren: Abgabenordnung und materielles Steuerrecht, welche sich genau mit diesen Aufgaben befassen. Die Abgabenordnung nämlich enthält alle grundlegenden Richtlinien, die bestimmen, was Steuergesetze dürfen, wie sie festzulegen sind und wann die Steuern zu entrichten sind. Das materielle Steuerrecht schließlich regelt die exakte Höhe der Steuerschuld, und dies ist auch, was sich über viele Einzelgesetze erstreckt und somit das ist, was im Volksmund die "unglaublich vielen Steuergesetze Deutschlands" beinhaltet.
Was das Steuerrecht nicht ist: Vorschriften zur Steuergesetzgebung sowie Verteilung des Steueraufkommens. Das steht nämlich bereits im Grundgesetz bzw. im Zerlegungsgesetz. Aber einen unverzichtbaren Einfluß auf das Steuerrecht haben beide natürlich dennoch - somit sind es de jures drei Gebiete, die man aber häufig in einem Atemzug nennen sollte.
► Steuern steuern? ◄
Auch. Prinzipiell verfolgen Steuern drei Zwecke. Der erste, der Fiskalzweck, ist weniger steuernd - er bedeutet lediglich, das Steuern Staatseinnahmen erzeugen und somit den Staat und seine Aufrechterhaltung tragen, z.B. in Infrastruktur und Logistik fließen. Daneben gibt es noch den Lenkungszweck und den Umverteilungszweck - beide werden heiß diskutiert.
Der Lenkungszweck kann das Verhalten der Bürger steuern, z.B. durch Tabaksteuern das Rauchen eindämmen, was ja momentan die aktuellste Diskussion ist - nachdem der Staat es nicht mit Steuern geschafft hat, hat man nun rigoroser denkend in die Regelungen in Gaststätten eingegriffen und dort das Rauchverbot durchgesetzt. Erinnern wir uns an die letzte Diskussion zurück - genau, Benzin. Die dortige Ökosteuer sollte auch das Verhalten der Bürger lenken/steuern und damit den Schadstoffausstoß regulieren.
Das Umverteilungsprinzip schließlich ist relativ einfach: Wer mehr verdient, muß auch mehr zahlen - man kann mit unterschiedlichen Relationen (oder auch Prozentsätzen) eine Umverteilung des Vermögens erreichen.
► Steuern historisch ◄
Zivilisation gibt es schon lange, und auch wenn der heutige Umfang an Steuergesetzen einen vergleichsweise modernen Trend darstellt, ist die Tradition der Steuererhebung zum Gemeinwohl (oder je nach Zeit und Herrschaftssystem auch zum Wohle Einzelner) eine sehr, sehr alte.
Erste Belege für Steuererhebungen sind bereits auf das 3. Jahrtausend vor Christsus datiert - somit ist der Gedanke des Steuerzahlens mindestens 5 Jahrtausende alt.
Besagte erste Belege stammen aus dem alten Ägypten, dort erhob man eine Erntesteuer sowie einen Nilzoll (der Nil war der Knotenpunkt für eine ganze Region und eine Hochkultur). Etwa parallel dazu gab es ähnliche Vorhaben auch in Mesopotamien. Andere klassische Beispiele wären das Rom der Königszeit, Athen oder Persien.
Hierzulande hingegen haben nicht nur Steuern eine Tradition, sondern auch das Auflehnen gegen solche. Zu Zeit der Germanen kannte man nur die "freiwillige Ehrenabgabe" an den jeweiligen Fürsten, sonst nichts. Und die Legende besagt, daß der Versuch der Römer, Steuern zu erheben, Anlaß gewesen sein soll für die berühmte Schlacht im Teutoburger Wald, in der das Aufbegehren erfolgreich war - wir erinnern uns: der berühmte Hermann (Arminius), der Cherusker-Fürst, gewann diese Schlacht gegen den römischen Feldherren Varus und brachte diesen sogar zum Selbstmord.
Aber weil der Grundgedanke der Steuern eigentlich ein rein gemeinnütziger ist, und nur in der konkreten Ausführung über die Zeit zu immer wieder neuen Stilblüten staatlicher Kreativität führte, gibt es auch im heutigen Deutschland schon lange Steuern. Und damit wollen wir die Einleitung abschließen - wer Genaueres wissen möchte, kann in unserem Kapitel "Geschichte der Steuern" nachschlagen.
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